Externer Informationssicherheitsbeauftragter

Koordinator für Ihre Informationssicherheit

Die Informationssicherheit wurde lange Zeit allein der operativen IT-Administration überlassen. Doch mit der stetig steigenden Bedrohung im Bereich der Cybersecurity und den gleichzeitig steigenden operativen Anforderungen an die IT-Abteilungen, musste eine koordinierende Rolle geschaffen werden, die die Sicherheit der IT-Systeme -und damit der digitalen Daten- im Blick hat: Der Informationssicherheitsbeauftragte. Diese wichtige Funktion kann ausgelagert und von den Experten des TÜV-Saarlands übernommen werden, was viele Vorteile gegenüber einem internen IT-Sicherheitsbeauftragten mit sich bringt.

Awarenesstraining

Beratung

Hilfe bei IT-Sicherheitsvorfällen

Der Informationssicherheitsbeauftragte des TÜV Saarlands berät darüber hinaus noch die Geschäftsführung zu beraten und -in Form von Berichten- auch über den Stand der Informationssicherheit zu informieren. Zusätzlich noch weitere Aufgabenbereiche wie die Mitarbeitersensibilisierung und die Initiierung, Koordinierung und Überwachung von Maßnahmen zur Steigerung der

Effektive Absicherung Ihres Unternehmens

Der externe IT-Sicherheitsbeauftragte des TÜV-Saarlands übernimmt folgende Aufgaben zum Schutz vor Bedrohungen:

  • Bestandsaufnahme aktuelle Situation vor Ort und Überprüfung bestehender Richtlinien
  • Festlegen des IT-Sicherheitsniveaus und Definition der IT-Sicherheitsziele
  • Informationsmanagement aus sicherheitstechnischen Aspekten
  • Unterstützung bei der Überprüfung von IT-Sicherheitsvorfällen
  • Durchführung einer jährlichen Awareness-Schulungen/ Mitarbeitersensibilisierung
  • Erstellung eines jährlichen IT-Sicherheitsberichtes, sowie Durchführung eines jährlichen Statusgespräches
  • Ansprechpartner im Bereich der IT-Sicherheit
  • Bereitstellen von Muster-Dokumenten

Vorteile des TÜV-Saarlands

Alle Sachverständigen des TÜV-Saarlands verfügen über eine mehrjährige Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheit. Diese basiert auf unterschiedlichen Standards, wie beispielsweise der ISO-Norm 27001 oder dem BSI-Grundschutz und ermöglicht eine qualifizierte Beratung und Unterstützung.

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Die betrieblichen Vorteile eines externen Informationssicherheitsbeauftragten:

  • Keine Aus- und Weiterbildungskosten
  • Aktueller Wissensstand zum Thema IT-Sicherheit
  • Offene und unabhängige Beratung
  • Einfachere Sachdiskussion und Themen-Priorisierung
  • Keine Interessenskonflikte
  • Einfache Vertragskündigung
  • Freie Ressourcen für Kernaufgaben

Derzeit ist die Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten gesetzlich noch nicht flächendeckend vorgeschrieben. Mit Blick auf die immer weiter steigende Bedrohung durch Cyberattacken macht der Einsatz eines IT-Sicherheits-beauftragten aber für nahezu jedes Unternehmen Sinn.

Der IT-Sicherheitsbeauftragte erhöht den Schutz der IT-Infrastruktur durch technische und organisatorische Maßnahmen. Dafür werden IT-Systeme, deren Umgebung und Prozesse analysiert und ggf. Vorschläge für die Erhöhung des Schutzes unterbreitet.

Einen 100%-igen Schutz gibt es auch in der IT-Sicherheit nicht. Die Verantwortung für IT-Sicherheitsvorfälle liegt -lt. aktueller Rechtsauffassung- immer bei der Geschäftsführung. Dies ist zwar unabhängig davon, ob ein (interner oder externer) Informationssicherheitsbeauftragten bestellt worden ist. Trotzdem macht es Sinn einen Informationssicherheitsbeauftragten zu benennen, denn dieser kann durch die durchgeführten Maßnahmen nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines IT-Sicherheitsvorfalles verringern, sondern auch die Auswirkungen minimieren, wenn doch mal etwas passiert.