Der Informationssicherheitsbeauftragte des TÜV Saarlands berät darüber hinaus noch die Geschäftsführung zu beraten und -in Form von Berichten- auch über den Stand der Informationssicherheit zu informieren. Zusätzlich noch weitere Aufgabenbereiche wie die Mitarbeitersensibilisierung und die Initiierung, Koordinierung und Überwachung von Maßnahmen zur Steigerung der
Effektive Absicherung Ihres Unternehmens
Der externe IT-Sicherheitsbeauftragte des TÜV-Saarlands übernimmt folgende Aufgaben zum Schutz vor Bedrohungen:
- Bestandsaufnahme aktuelle Situation vor Ort und Überprüfung bestehender Richtlinien
- Festlegen des IT-Sicherheitsniveaus und Definition der IT-Sicherheitsziele
- Informationsmanagement aus sicherheitstechnischen Aspekten
- Unterstützung bei der Überprüfung von IT-Sicherheitsvorfällen
- Durchführung einer jährlichen Awareness-Schulungen/ Mitarbeitersensibilisierung
- Erstellung eines jährlichen IT-Sicherheitsberichtes, sowie Durchführung eines jährlichen Statusgespräches
- Ansprechpartner im Bereich der IT-Sicherheit
- Bereitstellen von Muster-Dokumenten
Vorteile des TÜV-Saarlands
Alle Sachverständigen des TÜV-Saarlands verfügen über eine mehrjährige Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheit. Diese basiert auf unterschiedlichen Standards, wie beispielsweise der ISO-Norm 27001 oder dem BSI-Grundschutz und ermöglicht eine qualifizierte Beratung und Unterstützung.
Wir rufen Sie gerne zurück.
Die betrieblichen Vorteile eines externen Informationssicherheitsbeauftragten:
- Keine Aus- und Weiterbildungskosten
- Aktueller Wissensstand zum Thema IT-Sicherheit
- Offene und unabhängige Beratung
- Einfachere Sachdiskussion und Themen-Priorisierung
- Keine Interessenskonflikte
- Einfache Vertragskündigung
- Freie Ressourcen für Kernaufgaben
Derzeit ist die Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten gesetzlich noch nicht flächendeckend vorgeschrieben. Mit Blick auf die immer weiter steigende Bedrohung durch Cyberattacken macht der Einsatz eines IT-Sicherheits-beauftragten aber für nahezu jedes Unternehmen Sinn.
Der IT-Sicherheitsbeauftragte erhöht den Schutz der IT-Infrastruktur durch technische und organisatorische Maßnahmen. Dafür werden IT-Systeme, deren Umgebung und Prozesse analysiert und ggf. Vorschläge für die Erhöhung des Schutzes unterbreitet.
Einen 100%-igen Schutz gibt es auch in der IT-Sicherheit nicht. Die Verantwortung für IT-Sicherheitsvorfälle liegt -lt. aktueller Rechtsauffassung- immer bei der Geschäftsführung. Dies ist zwar unabhängig davon, ob ein (interner oder externer) Informationssicherheitsbeauftragten bestellt worden ist. Trotzdem macht es Sinn einen Informationssicherheitsbeauftragten zu benennen, denn dieser kann durch die durchgeführten Maßnahmen nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines IT-Sicherheitsvorfalles verringern, sondern auch die Auswirkungen minimieren, wenn doch mal etwas passiert.